
Liebe Geschichts- und Rechtsinteressierte,
nachdem Stephan Heger in den vergangenen Monaten die Fachanwaltsklausur im Weinrecht bestanden hat, stand als praktische Ergänzung noch der Kurs „anerkannter Berater für deutschen Wein“ auf dem Programm. Hieraus verbreiten wir gerne die nachstehenden fun-facts zum Schaumwein.
1. Einführung der Schaumweinsteuer
Im Jahre 1902 wurde die Schaumweinsteuer in Deutschland zur finanziellen Unterstützung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt; damals 50 Pfennig. Für wirklich sprudelnde Einnahmen in den Staatskassen sorgte dies jedoch nicht. Im Jahr 1905 machten die Einnahmen durch die Sektsteuer 0,59 % an den deutschen Rüstungsausgaben aus.
2. Der Versailler Vertrag und das Verbot der Champagnerbezeichnung
Nachdem die Schaumweinsteuer ihren Beitrag zur Katastrophe des Ersten Weltkrieges beigesteuert hat, fanden sich im Versailler Vertrag zwei Artikel zur Bezeichnung deutscher Produkte. Unter anderem wurde die Bezeichnung "Champagner" für deutschen Schaumwein verboten; die Zementierung des Sekt.
3. Schaumweinsteuer heute
Die Schaumweinsteuer ist ein Beispiel für eine zweckgebundene Steuereinführung, die trotz Entfall des Zwecks noch heute besteht. Der aktueller Steuersatz für Schaumweine ab 6 Volumenprozent Alkohol beträgt 136 € / hl (= 1,02 €/0,75 l).
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